- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Die Bewertungen der Kostenpauschalen 40815 bis 40819 und 40823 bis 40838 werden zum 1. Januar 2023 um zwei Prozent erhöht.