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EBM-Änderungen: Abschnitt 40.14 EBM | Dialyse SachkostenWirksam: 1. Januar 2023 | 620. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Die Bewertungen der Kostenpauschalen 40815 bis 40819 und 40823 bis 40838 werden zum 1. Januar 2023 um zwei Prozent erhöht.

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