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EBM-Änderungen: Abschnitt 40.14 (Dialysesachkosten) – Klarstellung zu Energiekosten bei CCPD als HeimdialyseWirksam: 1. Juli 2023 | 646. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • In der Nummer 4. zum Abschnitt 40.14 EBM ist geregelt, dass im Falle der Hämodialyse als Heimdialyse von der Dialysepraxis die dialysebedingten Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten den Patienten/innen zu erstatten sind.
  • Es wird klargestellt, dass auch im Falle der kontinuierlichen cyclergestützten Peritonealdialyse (CCPD) als Heimdialyse den Patienten/innen von der Dialysepraxis die Stromkosten zu erstatten sind.

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