Webcode 614924

EBM-Änderungen: Abschnitt 40.14 (Dialysesachkosten) – Klarstellung zu Energiekosten bei CCPD als HeimdialyseWirksam: 1. Juli 2023 | 646. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • In der Nummer 4. zum Abschnitt 40.14 EBM ist geregelt, dass im Falle der Hämodialyse als Heimdialyse von der Dialysepraxis die dialysebedingten Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten den Patienten/innen zu erstatten sind.
  • Es wird klargestellt, dass auch im Falle der kontinuierlichen cyclergestützten Peritonealdialyse (CCPD) als Heimdialyse den Patienten/innen von der Dialysepraxis die Stromkosten zu erstatten sind.

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

fliegendes Papierflugzeug

Mit KV INFO, dem Newsletter der KV RLP, sind Sie stets gut informiert.

jetzt abonnieren