Seit Januar sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Damit ist ein weiterer Schritt bei der Digitalisierung des "Gelben Scheins" getan. Wann dennoch ein Ausdruck erforderlich ist, stellt die KBV in einer Praxisinformation und einer Patienteninformation vor. Beide wurden jetzt auf den neuesten Stand gebracht.
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