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eArztbrief: aktuelles Software-Modul vorhaltenVoraussetzung für volle Auszahlung der TI-Pauschale

Seit dem 1. März 2024 benötigen ärztlich und psychotherapeutisch Niedergelassene für den elektronischen Arztbrief (eArztbrief) ein Software-Modul in der aktuellen Version. Dieses ist Voraussetzung, damit die volle monatliche TI-Pauschale ausgezahlt werden kann. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat aber jetzt auch klargestellt: Kann das anbietende Unternehmen eines Praxisverwaltungssystems (PVS) dieses nicht liefern, wird die TI-Pauschale nicht gekürzt.

Einen offiziellen Aufschub gewährt das BMG zwar nicht. In einem Schreiben an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betont das BMG jedoch, dass den ärztlich und psychotherapeutisch Niedergelassenen die TI-Pauschale nicht gekürzt werde, "wenn sie das eArztbrief-Modul nicht nutzen können, weil der Anbieter dieses nicht von der KBV bestätigen lässt." Verzögerungen bei der Industrie haben die Praxen nach Auffassung des BMG nicht zu verantworten: "Solange der Software-Anbieter die aktuelle Version noch nicht bereitgestellt hat, droht demnach keine Kürzung der TI-Pauschale", heißt es.

PVS-Unternehmen bei Installation behilflich

Um den Nachweis zu erbringen, dass das PVS den eArztbrief in der jeweils aktuellen Version unterstützt, reicht es aus, das aktuelle Software-Modul schnell einzuspielen, sobald es vom PVS-Unternehmen bereitgestellt wird. Dass noch nicht alle PVS-Unternehmen ihr Software-Modul von der KBV haben zertifizieren lassen, ist aus Sicht des BMG "nicht nachvollziehbar". Es kündigte an, Gespräche führen zu wollen, um schnell eine Lösung zu finden.

Praxen, die noch kein eArztbrief-Modul haben, sollten sich bei ihrem PVS-Unternehmen erkundigen, ob das eArztbrief-Modul verfügbar ist und wie es installiert werden kann. Für das Erstellen von eArztbriefen muss zusätzlich der eHBA für die Signatur sowie eine KIM-Adresse für den Versand und den Empfang eingerichtet sein. Beim Einrichten ist das PVS-Unternehmen behilflich.

Alles zum eArztbrief

Der eArztbrief ist die erste Anwendung der Telematikinfrastruktur, die den Praxen durch den schnellen und sicheren Austausch von medizinischen Informationen einen Mehrwert bringen und die Patientenversorgung unterstützen soll. Wie er funktioniert und was Niedergelassene dazu noch wissen sollten, hat die KBV auf ihrer Website zusammengefasst.

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