Die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf wird zum 1. Januar um mehrere Indikationen erweitert. Auch die Liste der besonderen Verordnungsbedarfe wird ergänzt, beispielsweise um Erkrankungen im Zusammenhang mit der außerklinischen Intensivpflege. Die KBV stellt als Service eine aktualisierte Liste mit allen Diagnosen bereit.
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