Die IKK gesund plus tritt der Vereinbarung über die Förderung einer adäquaten und indikationsgerechten Antibiotikaverordnung bei Versicherten mit akuten Atemwegsinfektionen mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 bei.
Deshalb können Leistungen der Vereinbarung ab diesem Zeitpunkt auch für Versicherte der IKK gesund plus erbracht und abgerechnet werden.