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COVID-19-Impfstoff BestellungBundesamt für Soziale Sicherung (BAS) weiterhin Kostenträger

Die Kassenärztliche -Bundesvereinigung (KBV) hat mitgeteilt, dass die angepassten COVID-19 Impfstoffe von BioNtech auch im Jahr 2024 weiterhin zulasten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 bestellt werden. Ebenfalls über das BAS kann der Impfstoff Novavax bezogen werden. Beide Impfstoffe können sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte genutzt werden.

Verordnung von Spikevax nicht empfohlen

Von einer Bestellung beziehungsweise Verordnung des angepassten Impfstoffes von Moderna zu Lasten der GKV wird weiterhin dringend abgeraten. Die KV RLP hat hierzu bereits berichtet.

Erweiterter Impfanspruch endet 

Derzeit dürfen Versicherte, die keine Indikation für eine Covid-19-Impfung gemäß der SI-RL haben, ebenfalls geimpft werden, sofern eine Ärztin oder ein Arzt diese für medizinisch erforderlich hält. Diese Regelung zum erweiterten Impfanspruch tritt am 29. Februar 2024 außer Kraft (§1 der COVID-19-Vorsorgeverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit [BMG] vom 5. April 2023). Ab 1. März 2024 darf die COVID-19-Impfung bei Anspruchsberechtigten ausschließlich nach den Vorgaben der SI-RL geimpft werden.

COVID-19-Impfsurveillance

Die Übermittlung von Patientendaten zu den durchgeführten COVID-19-Impfungen nach §3 der COVID-19 Vorsorgeverordnung endet zum 30. Juni 2024.

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