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Coronavirus-Impfverordnung: noch bis einschließlich 7. April 2023 gültigDanach Übernahme von Schutzimpfungen in Regelversorgung

Die Ende 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichte sechste Coronavirus-Impfverordnung definiert das Ende der bisher bekannten Modalitäten rund um die Impfungen gegen SARS-CoV-2. Demnach enden die COVID-19-Schutzimpfungen im Rahmen der Coronavirus-Impfverordnung mit Ablauf des 7. Aprils 2023 und werden zum 8. April 2023 in die Regelversorgung übernommen.

Betroffene ärztliche Mitglieder der KV RLP reichen alle durchgeführten COVID-19-Schutzimpfungen der Coronavirus-Impfverordnung spätestens mit der Abrechnung für das 2. Quartal 2023 ein. Aufgrund der Rechnungslegung mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung können in Folgequartalen nachträglich eingereichte Leistungen der Coronavirus-Impfverordnung nicht mehr berücksichtigt werden.

Sobald der KV RLP genauere Informationen bezüglich der COVID-19-Schutzimpfungen ab dem 8. April 2023 vorliegen, informiert die KV RLP dazu gesondert und im Detail in KV INFO und auf der Website.

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