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Corona-Schutzmaßnahmen: Maskenpflicht in Arztpraxen noch bis zum 7. AprilBeschluss des Bundes

Der verpflichtende Nachweis eines negativen Corona-Tests soll ab 1. März in allen Gesundheitsbereichen entfallen. Hingegen soll die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen bzw. Besucher und Patientinnen bzw. Patienten in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen bis zum 7. April bestehen bleiben.

Das sieht der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach Infektionsschutzgesetz vor. Die Änderungen sollen zum 1. März in Kraft treten.

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