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Bundesratsbeschluss: mehr Hilfe in der Psychotherapie für besonders beeinträchtigte MenschenZugang zur Versorgung wird leichter

Die vom Bundesrat beschlossene Änderung der Ärztezulassungsverordnung ermöglicht zusätzliche ambulante psychotherapeutische Behandlungskapazitäten für Menschen mit Suchterkrankungen, intellektuellen Beeinträchtigungen und für psychisch Erkrankte mit hohen psychosozialen Beeinträchtigungen. Das Gremium hat damit einen neuen “Ermächtigungstatbestand” für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten geschaffen. 

Peter Andreas Staub, Vorstandsmitglied der KV RLP, zeigte sich über die Entscheidung hocherfreut: “Es ist absolut zu begrüßen, dass sich hierdurch zusätzliche Behandlungskapazitäten für diese Patientengruppe ergeben und sie einen leichteren Zugang zur Versorgung erhält”. Da die Verordnung eine Kooperation mit geeigneten Einrichtungen und Diensten voraussetze, um zusätzliche ambulante Behandlungskapazitäten bereitstellen zu können, werde die multiprofessionelle, vernetzte psychotherapeutische Behandlung gestärkt.

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