Indikation
Beyfortus® mit dem Wirkstoff Nirsevimab ist als monoklonaler Antikörper zur Primärprophylaxe zum Schutz von Atemwegsinfektionen mit dem Respiratorischen Synzytial Virus (RSV) für alle Neugeborenen und Säuglinge zugelassen.
Als Impfung nicht verordnungsfähig
Eine Verordnungsfähigkeit für diese Indikation zulasten der gesetzlichen Krankenkasse besteht trotz der aktuellen STIKO Empfehlung nicht. Bei der Gabe von Nirsevimab handelt es sich nicht um eine klassische Impfung nach §20i SGB V, über deren Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Beschluss fassen müsste.
Rechtsverordnung | Satzungsleistung
In solchen Fällen sieht das SGB V vor, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Rechtsverordnung bestimmen kann, dass Versicherte Anspruch auf bestimmte andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe haben können. Derzeit liegt keine entsprechende Rechtsverordnung seitens des BMG vor.
Ob einzelne Krankenkassen Nirsevimab zur RSV-Primärprophylaxe für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihre Satzung aufnehmen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geklärt.
Für Risikogruppen als Arzneimittel verordnungsfähig
Unberührt hiervon bleibt die GKV-Erstattung für Nirsevimab für die in den Therapiehinweisen nach Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) definierten Risikogruppen.