Webcode 117778

Berufshaftpflichtversicherung: Schon den Nachweis eingereicht?Upload-Funktion im geschützten Mitgliederbereich

Bis zum 20. Oktober müssen alle Praxen ihren Versicherungsnachweis zur Berufshaftpflicht bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses in Rheinland-Pfalz einreichen. Andernfalls droht ein Zulassungsentzug.

Um Niedergelassene davor zu schützen, hat die Geschäftsstelle in den vergangenen Wochen und Monaten über verschiedene Wege über die Nachweispflicht informiert und per Post alle Praxen angeschrieben, deren Nachweise noch fehlen. Der Nachweis ist übrigens über die Versicherung erhältlich. Diese hat in der Regel alle Informationen, um die geforderte Bescheinigung so auszustellen, wie der Zulassungsausschuss diese benötigt.

Um es den KV RLP-Mitgliedern so einfach wie möglich zu machen, hat die KV RLP eine Upload-Funktion im geschützten Mitgliederbereich eingerichtet. Darüber kann der Versicherungsnachweis eingereicht werden. Weitere Unterlagen wie die Versicherungspolice sind nicht notwendig.

Alles rund um die gesetzliche Nachweispflicht

  • Berufshaftplicht | KV RLP

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

fliegendes Papierflugzeug

Mit KV INFO, dem Newsletter der KV RLP, sind Sie stets gut informiert.

jetzt abonnieren