Webcode 799718

Berufshaftpflicht: jetzt Versicherungsnachweis einreichenGesetzliche Anforderung

Wer vertragsärztlich oder vertragspsychotherapeutisch arbeiten will, braucht eine Berufshaftpflichtversicherung. So steht es im Gesetz. Bis zum 20. Juli muss der Zulassungsausschuss von allen Praxen einen Versicherungsnachweis anfordern. Hat die Versicherung die Bescheinigung bereits ausgestellt, sollte sie direkt eingereicht werden. Spätestens aber nach schriftlicher Benachrichtigung durch den Zulassungsausschuss tickt die Uhr. Liegt diesem der Nachweis nämlich nicht fristgerecht vor, drohen gesetzliche Sanktionen.

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

fliegendes Papierflugzeug

Mit KV INFO, unserem Newsletter für Mitglieder, sind Sie stets gut informiert.

jetzt abonnieren