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Bereitschaftsdienst-Umlage: 50 Euro weniger ab 1. Januar 2025Vertreterversammlung beschließt Senkung

Ab 1. Januar 2025 zahlen Ärztinnen, Ärzte und MVZ im Ärztlichen Bereitschaftsdienst weniger: Die Umlage sinkt von 340 auf 290 Euro monatlich. Dies beschloss die Vertreterversammlung der KV RLP in ihrer Novembersitzung.

Die Umlage für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) sinkt: Statt bisher 340 Euro müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Versorgungszentren, die zur Teilnahme am ÄBD verpflichtet sind, ab 2025 nur noch 290 Euro monatlich zahlen. Das hat die Vertreterversammlung (VV) der KV RLP in ihrer Novembersitzung beschlossen. 

Umlagesteigerung durch Sozialversicherungspflicht

Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Oktober 2023 hatte festgestellt, dass Poolärztinnen und Poolärzte im ÄBD sozialversicherungspflichtig sind. Zudem standen rückwirkend zu zahlende Sozialversicherungsbeiträge im Raum – Fakten, die die Kassenärztlichen Vereinigungen vor finanzielle Unsicherheiten stellten. Die KV RLP musste reagieren, unter anderem mit einer Erhöhung der Bereitschaftsdienstumlage von 270 auf 340 Euro.

Senkung der Umlage: Entlastung der Mitglieder

Die in der letzten VV-Sitzung vorgelegten Haushaltszahlen des ÄBD zeigten, dass die ursprüngliche Umlageerhöhung notwendig war, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Aus den Ausgaben des laufenden Jahres konnten jedoch einige Erkenntnisse gewonnen werden, die die beschlossene Senkung und damit die Entlastung der zahlenden Mitglieder möglich machten.
 

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