Die KV RLP einigte sich mit den Ersatzkassen, der IKK Südwest, der Knappschaft, dem BKK LV Mitte und der SVLFG auf eine neue Vereinbarung zur Betreuung, Behandlung und Schulung von Patientinnen mit Gestationsdiabetes durch diabetologische Schwerpunktpraxen.
Der alte Vertrag zur Behandlung von Gestationsdiabetes nach § 73a SGB V galt nur bis zum 31. Dezember 2024. Die dort aufgeführten Abrechnungsnummern sind daher ab 2025 nicht mehr abrechenbar. Mit der neuen Rechtsgrundlage nach § 140a SGB V als Selektivvertrag sind im Vergleich zur alten Regelung grundlegende Änderungen verbunden.
Teilnahme der Ärztinnen und Ärzte
Teilnahmeberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte, die die Strukturqualität “diabetologisch besonders qualifizierte Ärztin/qualifizierter Arzt” nach dem DMP-Programm Diabetes Typ 1 und/oder Diabetes Typ 2 von der KV RLP besitzen. Eine weitere Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen und deren Vergütung nach der neuen Vereinbarung ist die aktive Erklärung zur freiwilligen Teilnahme. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Ärztinnen und Ärzte können über das Antragsportal der KV RLP im Mitgliederbereich ihre Teilnahme erklären oder
- sie senden die Teilnahmeerklärung Ärztin/Arzt an die KV RLP zurück.
In beiden Fällen erhalten die Ärztinnen und Ärzte von der KV RLP zeitnah eine Bestätigung.
Teilnahme der Patientinnen
Teilnahmeberechtigt sind Versicherte, bei denen ein Gestationsdiabetes (ICD O24.4) vorliegt. Die Teilnahme am Vertrag muss von den schwangeren Patientinnen ebenfalls aktiv erklärt werden, bevor die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte die entsprechenden Leistungen erbringen können. Dafür händigen die Ärztinnen und Ärzte den Versicherten die Teilnahmeerklärung, die für alle teilnehmenden Krankenkassen gilt, aus.
Nach Unterschrift der Patientinnen nehmen diese offiziell am Vertrag teil. Das unterschriebene Formular verbleibt in der Praxis und wird dort mindestens vier Jahre lang in der Patientenakte aufbewahrt. Die Krankenkassen werden durch die KV RLP mittels Abrechnungsnummern in der Quartalsabrechnung über die Teilnahme der Versicherten informiert. Mit Ablauf der Schwangerschaft endet automatisch die Teilnahme. Patientinnen, bei denen in einer weiteren Schwangerschaft auch ein Gestationsdiabetes festgestellt wird, müssen erneut aktiv ihre Teilnahme an diesem Vertrag erklären.
Teilnehmende Krankenkassen
Die Leistungen des Vertrages können bei Versicherten der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und HKK), IKK Südwest, Knappschaft, SVLFG und der teilnehmenden Betriebskrankenkassen erbracht werden. Eine Liste der teilnehmenden Betriebskrankenkassen ist auf der Website der KV RLP eingestellt, sobald die KV RLP diese vom BKK Landesverband Mitte erhalten hat.
Leistungen und Vergütung
Sobald sowohl die Ärztin bzw. der Arzt als auch die Patientin aktiv ihre Teilnahmen an diesem Gestationsdiabetesvertrag erklärt haben, können die Leistungen durchgeführt und entsprechend mit den Abrechnungsnummern in der Quartalsabrechnung angesetzt werden.
Aufgrund des kurzfristigen Vertragsabschlusses kann es sein, dass die neuen Abrechnungsnummern noch nicht in Ihrem PVS hinterlegt sind. Diese sind bitte übergangsweise händisch einzugeben.
Den gesamten Vertrag sowie die entsprechenden Formulare finden sich auf der Website der KV RLP.