Webcode 637866

Austauschmöglichkeit für Apotheken verlängertBis 31. Juli

Die gesetzgebende Instanz hat die Substitutionsmöglichkeit für nicht vorrätige oder nicht lieferbare Arzneimittel bis zum 31. Juli verlängert. Solange dürfen Apotheken ohne Rücksprache mit der Ärztin bzw. dem Arzt ein wirkstoffgleiches Präparat in einer anderen Packungsgröße oder Wirkstärke abgeben, sofern die verordnete Gesamtmenge des verordneten Wirkstoffs nicht überschritten wird.

Zum vollständigen Artikel

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

fliegendes Papierflugzeug

Mit KV INFO, unserem Newsletter für Mitglieder, sind Sie stets gut informiert.

jetzt abonnieren