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Auch beruflich indizierte Impfungen sind KassenleistungSchutzimpfungs-Richtlinie

Angesichts vermehrter Nachfragen weist die KV RLP darauf hin, dass alle Schutzimpfungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) genannten Angaben bzw. Bedingungen zu Grundimmunisierung und Indikationen sowie alle Hinweise und Anmerkungen zutreffend sind. Rechtsgrundlage sind die in der Anlage 1 der SI-RL des Gemeinsamen Bundesausschusses Standard-, Indikations- oder als berufliche Indikation genannten Impfungen.

 

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