Nach der Umstellung auf das elektronische Verfahren weist die KV RLP darauf hin, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen) in Papierform nur noch bis zum Ablauf dieses Monats bestellt werden können. Der Umfang liegt bei mindestens 1.000 Stück pro Praxis.
Wichtig ist, dass die ausgedruckten AU-Bescheinigungen nur im Rahmen des sogenannten Ersatzverfahrens bei technischen Störungen in der Telematik-Infrastruktur zum Einsatz kommen dürfen.