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Arzneimittelverschreibungsverordnung: Angabe der Dosierung auf ArzneimittelrezeptenÜbersicht mit Beispielen

Wir weisen erneut darauf hin, dass seit November 2020 bei patientenbezogenen, rezeptpflichtigen Arzneimittelverordnungen eine Dosierungsangabe sowohl auf dem Muster 16 als auch auf dem eRezept verpflichtend ist. 

  • Beispiel: ABC-Tabletten 100mg N3 >>0-1-0-0<<

Die Dosierung wird jeweils hinter dem verordneten Arzneimittel am Ende der Verordnungszeile vermerkt. Alternativ ist die Kennzeichnung >>Dj<< für "Dosierungsanweisung vorhanden: ja" am Ende der Verordnungszeile möglich. Damit wird bestätigt, dass der Patientin oder dem Patienten eine schriftliche Dosierungsanweisung oder andernfalls ein Medikationsplan vorliegt.  

  • Beispiel: ABC-Tabletten 50mg N1 >>Dj<<

Eine fehlende Dosierungsangabe, eine fehlende Kennzeichnung bzw. die Angabe „Bei Bedarf“ können zu Rückfragen seitens der Apotheken führen. Diese verursachen sowohl für die Apotheke als auch für die Arztpraxis einen erheblichen Mehraufwand, der durch Beachtung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vermeidbar wäre.

Auf eine Dosisangabe darf verzichtet werden, wenn das verordnete Arzneimittel der Ärztin oder dem Arzt ausgehändigt wird (zum Beispiel im Rahmen des Sprechstundenbedarfs).

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