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Arzneimittel-Richtlinie: verschiedene Viskoelastika nicht mehr verordnungsfähigAnlage V

Für folgende Viskoelastika wurden die CE-Zertifikate ausgesetzt:

  • HSO®
  • HSO® PLUS
  • myVISC Hyal 1.0
  • Microvisc® plus
  • OPTYLURON NHS 1,0 %
  • OPTYLURON NHS 1,4 %
  • Pe-Ha-Luron® 1,0 % 

Sie sind dadurch nicht mehr verkehrsfähig und damit ist auch die Voraussetzung für die Aufnahme in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie nicht mehr gegeben. Diese Medizinprodukte sind nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig.

In der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie sind verschiedene Alternativen gelistet, welche zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen Augenabschnitt eingesetzt werden können.

Die jeweiligen Beschlüsse sind in der Zeit vom 16. Juni 2023 bis 2. August 2023 in Kraft getreten.

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