Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht (sogenannte “Lifestyle- Arzneimittel”), sind von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Die vom Verordnungsausschluss betroffenen Fertigarzneimittel und Anwendungsgebiete sind als Übersicht in der Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgelistet.
Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat für die bestehende Ausnahmeregelung zum Wirkstoff Setmelanotid (Imcivree®) unter der Indikation “Abmagerungsmittel (zentral wirkend)” eine Änderung beschlossen. So wurde die bisherige Altersbeschränkung bei genetisch bestätigtem Bardet-Biedl-Syndrom “bei Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren” gestrichen. Hintergrund für die Anpassung ist die Zulassungserweiterung des Fertigarzneimittels für Erwachsene und Kinder ab nunmehr 2 Jahren.
Der Beschluss ist seit dem 14. Januar 2025 in Kraft.