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Arznei-/Heilmittel und Sprechstundenbedarf-Prüfungen im EinzelfallKrankenkassen-Anträge nehmen zu

Die gesetzlichen Krankenkassen haben in den vergangenen Quartalen vermehrt Anträge auf Überprüfung der Verordnungsweise im Einzelfall gestellt.

Hinweis

Die vollständige und präzise ICD-Kodierung im Hinblick auf die entsprechende Arzneimittelzulassung ist auf dem Abrechnungsschein unbedingt erforderlich. Die Feststellung der Wirtschaftlichkeit einer Verordnung (zum Beispiel bei Arznei- und Verbandmittel) setzt eine zugeordnete Diagnose/Indikation auf dem Behandlungsschein voraus. Hierfür sieht § 295 Abs. 1 Satz 2 SGB V die Diagnoseverschlüsselung vor.

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