Der Anspruch auf Schutzimpfungen gegen COVID-19 bleibt bis zur Einführung in die Regelversorgung noch bis zum 7. April 2023 unverändert bestehen. Das geht aus der Sechsten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung hervor, die am 29. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Ärztinnen und Ärzte erhalten bis zum 7. April 2023 weiterhin 28 Euro je Impfung, an Wochenenden, Feiertagen 36 Euro. Auch die Bestell- und Lieferwege ändern sich nicht. Der Bund wird die Impfstoffe bis Ende 2023 weiterhin beschaffen und bereitstellen.
Ausführlichere Dokumentation
Die Vorgaben zur täglichen Impfdokumentation der Arztpraxen werden an die neu zugelassenen Impfstoffe angepasst. Demnach ist zwischen den an verschiedene Virus-(Unter-)Varianten angepassten Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna zu unterscheiden.