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Anlage III Nummer 35b: Ergänzungen zu Alirocumab Arzneimittel-Richtlinie

Die Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) enthält eine Übersicht aller Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse sowie Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von OTC-Arzneimitteln für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr.

Die Verordnungsfähigkeit von Alirocumab wurde im Jahr 2016 für die in der Anlage III Nr. 35b AM-RL genannte Patientengruppe eingeschränkt und die Einleitung und Überwachung der Therapie auf bestimmte Fachärztinnen und Fachärzte begrenzt. 

Da der monoklonale Antikörper seit November 2023 auch für Kinder ab 8 Jahren und Jugendliche mit heterozygoter familiärer Hypercholesterinämie (HeFH) zugelassen ist, werden in der Anlage für diese Patientengruppe die dafür spezialisierten Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie, Kinder-Nephrologie oder Schwerpunkt Kinder-Kardiologie ergänzt.

Der Beschluss ist seit dem 12. Februar 2025 in Kraft.

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