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Aktualisierung: Anlage II Lifestyle-ArzneimittelArzneimittel-Richtline

Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht (sogenannte „Lifestyle- Arzneimittel“), sind von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen. Die vom Verordnungsausschluss betroffenen Fertigarzneimittel und Anwendungsgebiete sind als Übersicht in der Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgelistet.

Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat mehrere Änderungen in Anlage II der AM-RL beschlossen. Größtenteils handelt es sich bei den Anpassungen um Neuaufnahmen verschiedener Fertigarzneimittel, die einen nach Anlage II gelisteten Wirkstoff enthalten.

Für die jeweiligen Indikationsbereiche wurde die Auflistung der Wirkstoffe und der dazugehörigen Fertigarzneimittel wie folgt aktualisiert:

Indikation "Abmagerungsmittel (zentral wirkend)"

  • A 08 AA 07 Cathin: Streichung des Fertigarzneimittels Alvalin (seit März 2021 nicht mehr verkehrsfähig). 
  • A 08 AH 02 Fucus vesiculosus: Neuaufnahme des OTC-Arzneimittels Refigura Fucus Tropfen.

Indikation "Sexuelle Dysfunktion"

  • G 04 BE 01 Alprostadil: Streichung des Zusatzes „Hexal“ beim Fertigarzneimittel Vitaros.
  • G 04 BE 30 Kombinationen: Neuaufnahme der Wirkstoffkombination Aviptadil/ Phentolaminmesilat und des entsprechenden Fertigarzneimittels Invicorp.

Indikation "Nikotinabhängigkeit"

  • N 07 BA 01 Nicotin: Neuaufnahme der OTC-Arzneimittel Nicotin AL und Nicotin beta.

Indikation "Verbesserung des Haarwuchses"

  • D 11 AX 01 Minoxidil: Neuaufnahme des OTC-Arzneimittels Minoxidil DoppelherzPharma.
  • H 02 AB 01 Betamethasonacetat für das Anwendungsgebiet Alopecia areata: Ergänzung des Wirkstoffs H 02 AB 51 Betamethasonacetat (bezieht sich auf die Depotformulierung) und Abänderung des entsprechenden Fertigarzneimittels in Celestan Depot.
  • H 02 AB 08 Triamcinolon für das Anwendungsgebiet Alopecia areata: Ergänzung des Wirkstoffs H 02 AB 58 Triamcinolon (bezieht sich auf die Depotformulierung) und Abänderung des entsprechenden Fertigarzneimittels in Volon A.
  • Neuaufnahme des Wirkstoffs L 04 AA 37 Baricitinib (gilt für das Anwendungsgebiet Alopecia areata) und des entsprechenden Fertigarzneimittels Olumiant.

Indikation "Verbesserung des Aussehens"

  • M 03 AX 21 Clostridium botulinum Toxin Typ A: Neuaufnahme der Fertigarzneimittel Alluzience, Letybo und Nuceiva.

Der Beschluss ist seit dem 18.08.2023 in Kraft.

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