Die Akademie für Ärztliche Fortbildung in Rheinland-Pfalz (AÄF) hat ihr Kursangebot ausgebaut. In Kooperation mit der KV RLP bietet sie nun vier zusätzliche Kurse speziell für Medizinische Fachangestellte (MFA) an, die relevante und aktuelle Inhalte vermitteln. An drei dieser neuen Kurse können auch Ärztinnen und Ärzte teilnehmen. Sie erhalten pro Seminar sechs Fortbildungspunkte.
Arbeits- und Gesundheitsschutz für MFA, Ärztinnen und Ärzte
Der Kurs besteht aus sechs Unterrichtseinheiten und vermittelt die wichtigsten Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Im Einzelnen befassen sich die Teilnehmenden mit grundlegenden Punkten der betrieblichen Prävention, den wichtigsten rechtlichen Grundlagen (u.a. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge), der Gefährdungsbeurteilung und dem Brandschutz in der ärztlichen Praxis:
Behördliche Begehung in der Arztpraxis für MFA, Ärztinnen und Ärzte
Dieses Seminar besteht aus sechs Unterrichtseinheiten und vermittelt die rechtlichen Grundlagen der behördlichen Begehung und deren Ablauf. Zudem bietet es Empfehlungen, wie man sich am besten auf eine solche Begehung der Arztpraxis vorbereitet, welche Dokumente dabei vorgelegt werden müssen und wie eine behördliche Begehung nachbereitet werden sollte.
Hygienemanagement in der Arztpraxis für MFA, Ärztinnen und Ärzte
Die Fortbildung besteht aus sechs Unterrichtseinheiten und vermittelt kompakt Wichtiges und Aktuelles für ein funktionierendes Hygienemanagement in der Praxis.
Notfallmanagement in der Praxis für MFA
Der Kurs besteht aus sechs Unterrichtseinheiten und beleuchtet die Bedeutung von Notfallkriterien, den Notfallplan sowie die Notfallausstattung. Gemeinsam erarbeiten sich die Teilnehmenden eine Notfallkompetenz. Praktische Übungen in Kleingruppen stehen dabei im Mittelpunkt. Der Kursinhalt orientiert sich an den Leitlinien des ERC 2021 zur Ersten Hilfe und zur Reanimation sowie den aktuellen Richtlinien der Bundesärztekammer. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt.