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Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten: Beschäftigung als Assistenz nun in Praxen möglichJetzt Antrag auf Beschäftigung stellen

Am 1. August trat eine neue Regelung für rheinland-pfälzische Arztpraxen in Kraft: Ab sofort dürfen sie Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten ohne deutsche Approbation bis zu zwei Jahre lang als Assistenz beschäftigen. Bisher war dies nur in Krankenhäusern möglich. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP), das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz (MWG) und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) sind sich einig: Dies ist ein weiterer Baustein, um dem Ärztemangel gerade im ambulanten Bereich entgegenzuwirken.

Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten sind Personen, die weder aus der Europäischen Union noch dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz kommen und in Deutschland arbeiten möchten. In Rheinland-Pfalz ist ihre erste Anlaufstelle das LSJV. Dort beantragen sie eine Berufserlaubnis. Ist diese erteilt, haben die Ärztinnen und Ärzte nun die Möglichkeit, im Rahmen einer Assistenz bis zu ihrer Approbation für bis zu zwei Jahre – so lange ist eine Berufserlaubnis maximal gültig – in einer Praxis zu arbeiten.

Bindung an ambulanten Bereich

“Wir möchten damit Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten in Rheinland-Pfalz integrieren, um die vertragsärztliche Versorgung in Zukunft zu verbessern und weiterhin sicherzustellen. Durch die neue Option erreichen wir eine frühzeitige Bindung an den ambulanten Bereich”, sagt der Vorsitzende des Vorstands der KV RLP, Dr. Peter Heinz. “Bisher war eine Beschäftigung in dieser Form nur in Kliniken möglich. Wir sind froh, dies nun auch in Praxen zu ermöglichen. So können die Ärztinnen und Ärzte das Arbeiten im ambulanten Bereich kennenlernen und wertvolle Erfahrungen auch im Hinblick auf die für die Approbation nötige Kenntnisprüfung sammeln.”

 Bislang hatten Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten lediglich die Möglichkeit, über Hospitationen in Haus- und Facharztpraxen hineinzuschnuppern. Nun dürfen sie unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung einer approbierten Fachärztin bzw. eines approbierten Facharztes selbst Patientinnen und Patienten behandeln und die erbrachten Leistungen auch abrechnen. Das hat auch die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz bestätigt, die von Anfang an in die Gespräche involviert war und großen Anteil daran hat, dass das Vorhaben umgesetzt werden konnte.

Wünschenswert ist aus Sicht der KV RLP nach der Approbation eine anschließende Weiterbildung in der Praxis und eine spätere vertragsärztliche Tätigkeit in Rheinland-Pfalz.

Minister Hoch: “Absolut richtiger Ansatz”

“Die neu eingeführte Möglichkeit, Leistungen von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischem Berufsabschluss und Berufserlaubnis, in Arztpraxen abzurechnen, ist der absolut richtige Ansatz der KV RLP”, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch. “Ich freue mich, dass wir an einem Strang ziehen, um gemeinsam die ärztliche Versorgung auch weiterhin im Land zu gewährleisten. Nicht nur für die Medizinerinnen und Mediziner mit ausländischem Abschluss erweitern sich die potenziellen Arbeitsgebiete und -stellen, sondern auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erhalten mit der Neuerung die Möglichkeit, fachkundige Unterstützung und sogar eine potenzielle Nachfolge für die Praxis zu erhalten.”

Auch der Präsident des LSJV Detlef Placzek begrüßt das neue Angebot: “Nun erhalten auch Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten die Möglichkeit, in Arztpraxen tätig zu werden. So können Versorgungslücken geschlossen werden. Außerdem erhöht sich so die Chance, eine Praxisnachfolge zu finden. Gleichzeitig werden für ausländische Ärztinnen und Ärzte mehr offene Stellen verfügbar, in denen sie für die Berufsanerkennung wertvolle Erfahrungen sammeln können.”

Auf der Website des LSJV finden interessierte Ärztinnen und Ärzte Informationen zur Beantragung der Berufserlaubnis und zur Beschäftigung in Deutschland.

Sobald einer Ärztin oder einem Arzt aus einem Drittstaat die Berufserlaubnis des LSJV vorliegt, können Praxen einen Antrag zu dessen oder deren Beschäftigung in Form einer Assistenz stellen. 

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