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Abrechnung von Leistungen bei intersexuellen oder transsexuellen PersonenUmgang in der Praxis

Die Abrechnung von Leistungen bei intersexuellen und transsexuellen Personen ist in den Allgemeinen Bestimmungen (Nummer 4.2.1) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) festgelegt. Die Bestimmung regelt die Kennzeichnung von Leistungen mit und ohne geschlechtsorganbezogenen Inhalt und enthält eine Regelung zur geschlechterspezifischen Altersgrenze.

Wenn das anspruchsberechtigte Geschlecht nicht mit dem personenstandrechtlichen Geschlecht übereinstimmt, ist eine Kennzeichnung sowohl bei Gebührenordnungspositionen (GOP) mit als auch ohne geschlechtsorganbezogenen Inhalt erforderlich. In solchen Fällen kennzeichnen Sie den Behandlungsfall mit der speziellen Abrechnungsnummer 88150 und geben den ICD-10-Code für Trans- oder Intersexualität an. Ist auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ein “X” für unbestimmt oder ein “D” für divers als Geschlecht angegeben, ist keine Kennzeichnung nötig.

Umgang in der Praxis: Korrekt kennzeichnen

In der Praxis ist es wichtig, diese Fälle korrekt zu kennzeichnen. Hier sind zwei Beispiele zur Veranschaulichung: 

Ausgangssituation 1: Eine Person mit einem “X” oder “D” auf der eGK kommt in die Praxis

  • Leistungen mit geschlechtsorganbezogenem Inhalt, wenn ein geschlechtsorganbezogener Befund vorliegt (unabhängig von der personenstandrechtlichen Geschlechtszuordnung)
  • Leistungen ohne geschlechtsorganbezogenen Inhalt, auch wenn anspruchsberechtigte Geschlecht nicht mit dem personenstandrechtlichen Geschlecht übereinstimmt (Verwendung der niedrigeren Altersgrenze gemäß Richtlinie, wenn vorhanden)

In diesem Fall ist die Kennzeichnung mit der speziellen Abrechnungsnummer 88150 nicht erforderlich. 

Ausgangssituation 2: Eine inter- oder transsexuelle Person mit einem “M” oder “W” als Geschlecht auf der eGK erscheint in der Praxis

  • Leistungen mit geschlechtsorganbezogenem Inhalt, wenn ein geschlechtsorganbezogener Befund vorliegt (unabhängig von der personenstandrechtlichen Geschlechtszuordnung)
  • Leistungen ohne geschlechtsorganbezogenen Inhalt, auch wenn das anspruchsberechtigte Geschlecht nicht mit dem personenstandrechtlichen Geschlecht übereinstimmt (Verwendung der niedrigeren Altersgrenze gemäß Richtlinie, wenn vorhanden)

In diesem Fall kennzeichnen Sie den Behandlungsfall mit der speziellen Abrechnungsnummer 88150, wenn das personenstandsrechtliche Geschlecht nicht dem anspruchsberechtigten Geschlecht entspricht. Zusätzlich geben Sie den ICD-10-Code für Trans- oder Intersexualität an.

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