Für die Abrechnung der Hybrid-DRG-Leistungen müssen Ärztinnen und Ärzte ihre KV beauftragen. Das entsprechende PDF-Formular steht auf der Website der KV RLP zur Verfügung.
Sobald die KV RLP mit der Abrechnung von Hybrid-DRG beauftragt wurde, können die Mitglieder die Abrechnung der Hybrid-DRG-Leistungen vornehmen. Sie erhalten Zugang zur zertifizierten DRG-Groupersoftware im Mitgliederbereich der KV RLP. Dies geschieht automatisch innerhalb von 24 Stunden nach Erteilung des Auftrags an die KV RLP. Das gilt insbesondere für Mitglieder, die Eingriffe gemäß der Hybrid-DRG-Verordnung mit der KV RLP abrechnen möchten. Derzeit können Leistungen aus den Fachbereichen Chirurgie, Urologie, Orthopädie und Gynäkologie abgerechnet werden.
Der Katalog umfasst verschiedene Leistungen aus den folgenden Bereichen, die mit einer festgelegten Hybrid-DRG vergütet werden:
- bestimmte Hernieneingriffe
- Entfernung von Harnleitersteinen
- Ovariektomien
- Arthrodesen der Zehengelenke
- Exzision eines Sinus pilonidalis