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Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen haben die gesetzliche Pflicht, innerhalb ihrer Organisationen eigenständige Ermittlungs- und Prüfungsstellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten. Diese Stellen gehen Fällen nach, die auf Unregelmäßigkeiten oder einen rechts- bzw. zweckwidrigen Gebrauch von Finanzmitteln hindeuten. Hinweise darauf nimmt die Stelle von allen entgegen. Sie behandelt diese streng vertraulich unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zuständigkeit

Innerhalb der KV RLP befasst sich die Stelle mit solchen Fällen, in denen rheinland-pfälzische Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten entweder Vermögensstraftatbestände wie Abrechnungsbetrug und Untreue verwirklicht oder vertragsarztrechtliche Pflichten, die mit der Verwendung von Finanzmitteln zusammenhängen, verletzt haben könnten.

Fälle, in denen es um Haftungsfragen nach einem ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlungsfehler oder um andere Beschwerden über das berufliche Verhalten geht, bearbeitet die Stelle nicht.

Beauftragte der KV RLP

Beauftragte der KV RLP zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen ist Dr. Renate Bork-Kopp, Fachärztin für Allgemeinmedizin in Mainz.

Anschrift

KV RLP
Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz

Materialien

Rechtsnormen

KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
30. Juni 2024