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Mobile Arztpraxis

Ihre Hausarztpraxis hat zugemacht und es dauert noch, bis eine neue Ärztin oder ein neuer Arzt gefunden ist? In solchen Fällen macht sich in Rheinland-Pfalz die Mobile Arztpraxis der KV RLP auf den Weg: Sie ist für die Übergangszeit zur Stelle, um Patientinnen und Patienten in der Nähe ihres Wohnorts hausärztlich zu versorgen.

Bald geht's los

Nicht mehr lange und die Mobile Arztpraxis lässt den Motor an: Gerade bereiten wir alles für den Start vor. Wo in Rheinland-Pfalz die Mobile Arztpraxis bald haltmacht, erfahren Sie in Kürze hier.

Die Mobile Arztpraxis ist da für alle gesundheitlichen Beschwerden, mit denen Sie auch zu Ihrer Hausarztpraxis gehen würden. Alles funktioniert genauso, wie Sie es vom Arztbesuch her kennen: Termin vereinbaren, Versichertenkarte einpacken und vor Ort behandelt werden. Mit zwei Fahrzeugen ist die Mobile Arztpraxis der KV RLP in verschiedenen Regionen im Land unterwegs – da, wo sie gerade gebraucht wird. Im Notfall gilt jedoch nach wie vor: Alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

Termin vereinbaren

Bitte vereinbaren Sie grundsätzlich einen Termin, bevor Sie in die Mobile Arztpraxis kommen. Das geht ganz einfach über unsere Online-Terminbuchung oder telefonisch – und zwar frühestens eine Woche im Voraus. Wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte in jedem Fall rechtzeitig ab.

Versichertenkarte einpacken

Denken Sie daran, Ihre Versichertenkarte einzupacken. Sie wird vor Ihrem Termin in der Mobilen Arztpraxis eingelesen, damit die medizinische Behandlung mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden kann. Für die medizinische Behandlung entstehen Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung keine zusätzlichen Kosten.

Vor Ort behandelt werden

Damit alles reibungslos laufen kann, erscheinen Sie bitte pünktlich zu Ihrem Termin. Eine Ärztin oder ein Arzt kümmert sich dann um Sie, unterstützt durch medizinisches Fachpersonal. Drumherum stellt Ihre Gemeinde alles Weitere bereit: unter anderem einen Warteraum, einen barrierefreien Behandlungsraum für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Toiletten.

Häufige Fragen

Was genau ist die Mobile Arztpraxis?

Die Mobile Arztpraxis ist ein Fahrzeug, das wie eine Hausarztpraxis ausgestattet ist. Wo kurzfristig in Rheinland-Pfalz Versorgungsengpässe entstehen, da kann die Mobile Arztpraxis eingesetzt werden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn eine Hausarztpraxis schließt und viele Menschen kurzfristig nicht ausreichend medizinisch versorgt werden können.

Die Mobile Arztpraxis ist keine Dauerlösung, aber sie hilft unter anderem, den Zeitraum zu überbrücken, bis die Patientinnen und Patienten eine neue Praxis gefunden haben oder die alte Praxis wieder öffnet.

Woher weiß ich, wann die Mobile Arztpraxis wo im Einsatz ist?

Hier auf dieser Seite lesen Sie immer aktuell, wo die Mobile Arztpraxis wann hinkommt. Auch Ihre Gemeindeverwaltung kennt den Einsatzort und die Sprechzeiten. Zusätzlich erfahren Sie in der Regel aus der Tageszeitung, dem Amtsblatt oder dem Wochenblatt, wenn die Mobile Arztpraxis in Ihrer Region unterwegs ist – oder über Aushänge zum Beispiel an Ihrer alten Hausarztpraxis.

Normalerweise kommt die Mobile Arztpraxis höchstens drei, im Ausnahmefall auch einmal bis zu sechs Monate an einen Einsatzort. Findet sich vor Ablauf der Einsatzzeit eine andere, dauerhafte Versorgungsmöglichkeit für die Patientinnen und Patienten, zieht die Mobile Arztpraxis weiter.

Wer kann in der Mobilen Arztpraxis behandelt werden?

Das Angebot ist für alle da – Erwachsene, Kinder und Jugendliche, unabhängig von der Krankenkasse.

Mit welchen Beschwerden kann ich in die Mobile Arztpraxis gehen?

In der Mobilen Arztpraxis werden alle gesundheitlichen Beschwerden behandelt, mit denen Sie auch zu Ihrer Hausarztpraxis gehen würden.

Allerdings gilt: Besteht Lebensgefahr oder sind ohne unverzügliche Behandlung bleibende Gesundheitsschäden zu befürchten, alarmieren Sie sofort den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

Was ist ein Notfall und wann muss ich den Rettungsdienst alamieren?

Wenn Menschen lebensbedrohlich oder folgenschwer verletzt sind, ohne sofortige Behandlung bleibende gesundheitliche Schäden befürchten oder sich aufgrund ihrer Beschwerden Sorgen um ihr Leben machen, sollte immer der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 alarmiert werden, denn dann kann es sich um einen Notfall handeln.

Fälle für die 112 (Beispiele)

  • schwere Atemnot
  • Bewusstlosigkeit
  • starke Brustraum- oder Herzbeschwerden
  • akute Krampfanfälle
  • Verbrennungen oder Vergiftungen
  • Strom- oder Ertrinkungsunfälle
  • Unfälle mit Verdacht auf starke Verletzungen

Bekomme ich in der Mobilen Arztpraxis auch Rezepte oder eine AU?

Ja, in der Mobilen Arztpraxis können Sie auch Rezepte unter anderem für Ihre Medikamente bekommen. Auch das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist möglich. Werden Sie in der Mobilen Arztpraxis zum ersten Mal behandelt, ist ein persönlicher Termin nötig, damit die Ärztin oder der Arzt Ihr Beschwerdebild kennenlernt. Für ein Folge-Rezept oder eine Folge-AU reicht dagegen Ihr Anruf.

Macht die Mobile Arztpraxis auch Hausbesuche?

Die Mobile Arztpraxis macht keine Hausbesuche. Ob bei Ihnen allerdings ein Hausbesuch durch eine Ärztin oder einen Arzt des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes möglich ist, können Sie rund um die Uhr und kostenfrei unter der Telefonnummer 116117 klären.

Was mache ich, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Wenn Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab – entweder über unsere Online-Terminbuchung oder telefonisch. Dann können wir den Termin an jemand anderen vergeben.

Wer steckt hinter dem Angebot?

Wir, die KV RLP! Auch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit findet unser Projekt wichtig und hat deshalb 50 Prozent der Investitionskosten beigesteuert. Bei den Krankenkassen kommt die Idee der Mobilen Arztpraxen ebenfalls gut an. Sowohl die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse als auch die IKK Südwest unterstützen uns.

Zusätzlich arbeiten wir eng mit den Gemeinden im Land zusammen: Sie sorgen für die nötige Infrastruktur vor Ort, damit die Mobile Arztpraxis für Sie als Patientin oder Patient da sein kann.

Welche Kriterien gelten für den Einsatz?

Die Mobile Arztpraxis ist mit zwei Fahrzeugen in ganz Rheinland-Pfalz unterwegs. An ihren Einsatz sind bestimmte Kriterien geknüpft. Diese sind:

Kurzfristig entstehender, nicht auffangbarer Versorgungsengpass

Wenn kurzfristig ein nicht auffangbarer Versorgungsengpass entsteht und ein größerer Patientenkreis nicht ausreichend versorgt werden kann, ist dies ein Kriterium für den Einsatz der Mobilen Arztpraxis. Damit einher geht: Es steht aktuell keine Nachfolge für die Übernahme der Praxis zur Verfügung und nicht alle Patientinnen und Patienten können durch die umliegenden Arztpraxen weiterversorgt werden.

Abstimmung mit Ärzteschaft in der Region

Wenn die Mobile Arztpraxis zum Einsatz kommt, nehmen wir als KV RLP Kontakt mit den Arztpraxen in der jeweiligen Region auf. Sollten die befragten Praxen nicht alle betroffenen Patientinnen und Patienten aufnehmen und weiterversorgen können, spricht dies für den Einsatz der Mobilen Arztpraxis. Die umliegenden Praxen werden über den Einsatz informiert.

Vereinbarung mit der Kommune

Wird die Mobile Arztpraxis in einer Region gebraucht, ist die Unterstützung durch die Kommune nötig. Sie stellt zum Beispiel Strom und die sanitären Anlagen zur Verfügung. Im Vorfeld eines Einsatzes stimmen wir uns als KV RLP eng mit der Kommune ab und regeln alle Details in einer Kooperationsvereinbarung.

Reihenfolge der Einsätze

Vor einem Einsatz der Mobilen Arztpraxis müssen die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein. Gibt es mehrere Regionen, auf die alle Kriterien zutreffen, soll die Versorgungslage den Ausschlag dafür geben, wo die Mobile Arztpraxis zum Einsatz kommt. Als KV RLP entscheiden wir über die finale Einsatzplanung. Sollte der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in einem Gebiet eine Unterversorgung feststellen, kann die Mobile Arztpraxis auch vorrübergehend dort eingesetzt werden.

Einsatzdauer

Die Einsatzdauer an einem Ort richtet sich nach der Zahl der gleichzeitig bestehenden Versorgungsengpässe in Rheinland-Pfalz. Grundsätzlich soll die Mobile Arztpraxis aufgrund von Auf- und Abbauzeiten mindestens einen Tag an einem Ort bleiben. Die Einsatzdauer insgesamt ist zunächst auf drei Monate beschränkt. Im Anschluss besteht je nach Auslastung gegebenenfalls die Möglichkeit, den Einsatz auf maximal sechs Monate zu verlängern.

KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
30. Juni 2024