Auf dieser Seite finden Sie Normen der KV RLP sowie Links zu bundesweit gültigen Normen der ambulanten medizinischen Versorgung.
KV RLP
- Richtlinie der KV RLP zur Genehmigung einer Assistenztätigkeit
- Antrag Beschäftigung Assistenz nach Absolvierung für ein Fachgespräch erforderlichen Weiterbildungszeiten bis Beginn Teilnahmestatus
- Antrag Beschäftigung Assistenz im Rahmen der Ausbildung bis zum Erwerb der Approbation
- Antrag Assistenz Kennenlernphase/Einarbeitung
- Antrag Entlastungsassistenz/Sicherstellungsassistenz
Allgemeinmedizinische und fachärztliche Weiterbildung (§ 75a SGB V)
Bis 5.800 Euro pro Monat
Hinweis
Durch die Bundesvereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V sind die finanziellen Mittel für die Förderung weiterer Fachgebiete auf 98,60 Stellen für Rheinland-Pfalz begrenzt (keine Begrenzung für die Allgemeinmedizin). Im Sinne der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgungssteuerung und der gleichmäßigen Verteilung der Förderstellen wurden für die genannten Arztgruppen Höchstgrenzen festgelegt, die der Anlage 2 der Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V zu entnehmen sind. Bitte beachten Sie, dass die Höchstgrenzen für einige Arztgruppen unter Umständen bereits ausgeschöpft sein können. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Team Weiterbildung (06131 326-4401 oder weiterbildung@kv-rlp.de).
Fachärztliche und fachpsychotherapeutische Weiterbildung
Bis 2.900 Euro pro Monat
Ärztliche und psychotherapeutische Fort- und Weiterbildung
Bis 2.500 Euro pro Maßnahme
Hintergrund
Zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung hat die KV RLP nach Maßgabe des § 105 Absatz 1a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Finanzierung von Fördermaßnahmen einen Strukturfonds zu bilden. Die gesetzgebende Instanz bezweckt hiermit eine langfristige Verbesserung der Versorgungssituation vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen.
Förderrichtlinie
Aufteilung der Fördermittel
Zulassung/Praxisübernahme, Anstellung, Errichtung von Nebenbetriebsstätten
- Eine Niederlassung/Praxisübernahme wird mit 39.000 Euro (voller Versorgungsauftrag) oder 19.500 Euro (hälftiger Versorgungsauftrag) gefördert.
- Für die Errichtung einer Nebenbetriebsstätte können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte eine Förderung in Höhe von 19.500 Euro erhalten.
- Die Förderung von Anstellungen erfolgt, je nach Tätigkeitsumfang der angestellten Ärztin bzw. des angestellten Arztes, mit bis zu 650 Euro monatlich für längstens fünf Jahre.
- Die Fördergebiete werden jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres durch den Vorstand der KV RLP festgelegt.
Zusatzweiterbildung suchtmedizinische Grundversorgung
Der Erwerb der Zusatzweiterbildung wird einmalig mit 1.500 Euro gefördert. Antragsberechtigt sind Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie angestellte Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich in Rheinland-Pfalz.
Kurs psychosomatische Grundversorgung
Die KV RLP fördert die Teilnahme an der 80-Stunden-Kurs-Weiterbildung "Psychosomatische Grundversorgung" gemäß der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz, sofern diese obligatorisch für den Erwerb eines Facharzttitels zu absolvieren ist, mit einmalig 1.500 Euro.
Akademische Lehrpraxen in Rheinland-Pfalz
Akademische Lehrpraxen können für die Betreuung eines Studierenden eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro je PJ-Tertial erhalten, sofern keine anderweitige Förderung des PJ erfolgt.
Förderung von Zulassungen von ehemaligen Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung in Rheinland-Pfalz (Startkapital)
- Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung im ambulanten Bereich in Rheinland-Pfalz im Fachgebiet der Allgemeinmedizin oder in einem Fachgebiet, für das in Rheinland-Pfalz nach Anlage 1 der gültigen Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V eine Förderung vorgesehen ist, absolviert haben und erstmalig eine vertragsärztliche Tätigkeit in Form einer Zulassung in Rheinland-Pfalz innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Facharztbezeichnung in diesem Fachgebiet aufnehmen.
- Förderung: 10.000 Euro einmalig bei voller Zulassung – bei geringerem Umfang wird die Förderung entsprechend angepasst.
- Förderquelle: Strukturfonds der KV RLP, der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen
Förderung Beschäftigung Ärztinnen und Ärzte mit Berufserlaubnis
- Zielgruppe: Vertragsärztinnen und Vertragsärzte oder MVZ in Rheinland-Pfalz, die eine Assistenz gemäß §§ 8, 9 Assistenz-Richtlinie der KV RLP zum Zweck der Ausbildung beschäftigen
- Förderung: bis 20 Stunden wöchentlich – 1.000 Euro monatlich; mehr als 20 Stunden – 2.000 Euro monatlich für bis zu zwei Jahre
- Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss zum Bruttogehalt
- Förderquelle: Strukturfonds der KV RLP, der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen
Förderung Vorbereitungskurs auf Kenntnisprüfung
- Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte mit Berufserlaubnis gemäß § 10 Absätze 1 bis 3 der BÄO, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens sechs Monate zum Zweck der Ausbildung als Assistenz gemäß §§ 8, 9 Assistenz-Richtlinie der KV RLP in einer vertragsärztlichen Praxis/MVZ in Rheinland-Pfalz beschäftigt waren.
- Gefördert wird die Teilnahme an einem Kurs zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung durch die Ärztliche Akademie für Fortbildung in Rheinland-Pfalz
- Förderhöhe: 990 Euro einmalig, maximal jedoch die Höhe der gezahlten Kursgebühr
- Förderquelle: Strukturfonds der KV RLP, der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen
Strukturförderung von Praxisnetzen gemäß § 87b Absatz 4 SGB V
- Zielgruppe: Anerkannte Praxisnetze im Bereich der KV RLP
- Für die Förderung müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein, wie unter anderem mindestens Zertifizierung nach Basisstufe gemäß Anlage 1 zur Rahmenvorgabe zur Anerkennung von Praxisnetzen gemäß § 87b Abs. 4 SGB V, Teilnahme an mindestens einem Weiterbildungsverbund, Engagement im Bereich der Nachwuchsförderung etc.
- Förderung: 25.000 Euro einmalig je Praxisnetz
- Förderquelle: Strukturfonds der KV RLP, der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen
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